Als überfällig bezeichnet der Vorsitzende des Vereins, Patrick Lambertz die Strafrechtsverschärfung der Gesetze zur Kinderpornografie.

„Der Fall Edathy ist nicht allein ein weiterer Beweis dafür, dass wir in Deutschland dringend schärfere Gesetze zur Kinderpornografie benötigen.
Schaut man sich hierzu im Strafgesetzbuch die dazugehörigen Paragraphen an, so kann man aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe – allen voran dem Kinder- und Jugendschutz, aber auch als Eltern, Onkel und dergleichen nur zur Verschärfung dieser mahnen.
Entsprechend ist es daher sowohl unverständlich als auch inakzeptabel, dass  der Erwerb und Besitz von Fotos und Videos nackter Kinder rechtlich legal sei.

Eben wegen solcher Beispiele, bedarf es solche Lücken im Gesetz durch eine dringende Verschärfung besagter Paragraphen zu schließen.
Gerade auch weil Kinder unsere Zukunft sind, muss es daher umso mehr gelten Schaden von diesen abzuwenden, aber auch weil die Würde des Menschen unantastbar ist, und Kinder sich leider nur schwer bis gar nicht verteidigen können.
Weshalb die Würde und Freiheit von Kindern, durch den Handel von Nacktfotos auf denen Kinder eine passive oder aktive Darstellung einnehmen schwer verletzt wird. Das mit besagten Fotos perverse Geschäfte gemacht werden, ist daher auch nicht hinnehmbar.
Deshalb darf es auch hier genau wie bei beim „Sexuellen Mißbrauch von Kindern“, keine Toleranz und Spielraum geben, erst Recht nicht im Gesetz“, so Lambertz.