Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilt, gibt es auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle künftig weniger Geld für Trennungskinder.

Demnach dürfen Unterhaltspflichtige ab 2013 mehr Geld behalten. Für Trennungskinder dagegen steht eine zweite Nullrunde an. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr, darf künftig 1.000 Euro statt 950 Euro im Monat behalten.

Die Düsseldorfer Tabelle regelt Unterhaltsanspüche für Millionen Trennungskinder. Die Tabelle wird in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Familiengerichtstag erstellt.

„Die neue Regelung mag Unterhaltspflichtigen zwar entgegen kommen, für die Trennungskinder jedoch besteht die Gefahr, dass diese dadurch in die Sozialhilfe rutschen,  was wir mit großer Sorge sehen.“ erklärt der Vorsitzende Patrick Lambertz zur neuen Regelung der Düsseldorfer Tabelle.