Etwa 2,5 Millionen bedürftige Kinder können künftig Leistungen des Bildungspaketes leichter in Anspruch nehmen.

Der Bundesrat billigte am Freitag die dazu notwendigen Verwaltungsvereinfachungen. Das Gesetz war zuvor im Bundestag beschlossen worden. Mit der Neuregelung soll der bürokratische Aufwand bei der Bearbeitung und Verwaltung von Anträgen auf Schülerfahrkarten, Zuschüsse zu Klassenfahrten, Beiträge für Sportvereine und Musikschulen oder auf Kosten für Sportausrüstung reduziert werden.

„Mit Freude nehmen wir die Entscheidung des Bundestages und Bundesrates zur Neuregelung der Bearbeitung von Anträgen zum Bildungspaket zur Kenntnis und hoffen, dass sich die Verwaltungsvereinfachungen positiv für Eltern und Kinder auswirken werden“, erklärt der Vorsitzende Patrick Lambertz.